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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.02.2012 - 5 Sa 30/11   

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https://dejure.org/2012,18080
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.02.2012 - 5 Sa 30/11 (https://dejure.org/2012,18080)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 21.02.2012 - 5 Sa 30/11 (https://dejure.org/2012,18080)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 21. Februar 2012 - 5 Sa 30/11 (https://dejure.org/2012,18080)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Kassenzulage nach Einzelhandelstarifvertrag Mecklenburg-Vorpommern

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    Anspruch auf Zahlung einer Kassenzulage nach § 2.8 ETV Einzelhandel Mecklenburg-Vorpommern - Teilzeitbeschäftigung

  • IWW

    TVG §1 MTV Einzelhandel MV ETV Einzelhandel MV EFZG § 4 BUrlG § 11 TzBfG § 4

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kassenzulage im Einzelhandel bei Arbeitsunfähigkeit und Erholungsurlaub; Leistungsklage einer teilzeitbeschäftigten Kassiererin an Ausgangskassen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kassenzulage im Einzelhandel bei Arbeitsunfähigkeit und Erholungsurlaub; Leistungsklage einer teilzeitbeschäftigten Kassiererin an Ausgangskassen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 338/08

    Funktionszulage bei Teilzeitbeschäftigung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.02.2012 - 5 Sa 30/11
    Dennoch gelten die Überlegungen des Bundesarbeitsgerichts zur Einordnung der Kassenzulage als Funktionszulage, die es anlässlich zweier Fälle aus dem Tarifgebiet Sachsen-Anhalt angestellt hatte (BAG 18. März 2009 - 10 AZR 338/08 - AP Nr. 20 zu § 4 TzBfG = ZTR 2009, 491; BAG 18. März 2009 - 10 AZR 293/08 - AP Nr. 19 zu § 4 TzBfG), auch für das hiesige Tarifgebiet.

    Das muss als ein Indiz dafür gewertet werden, dass die Zulage nicht als Ausgleich für eine besondere Erschwernis bei der Arbeit gezahlt wird, sondern - wie zutreffend vom Bundesarbeitsgericht betont - als eine allein funktionsgebundene Zulage, die gezahlt wird, weil die Tarifvertragsparteien die Tätigkeit an der Ausgangskasse als höherwertig im Verhältnis zur tariflichen Grundvergütung angesehen haben (BAG Urteile vom 18. März 2009 aaO).

  • BAG, 27.10.2010 - 10 AZR 361/09

    Funktionszulage - Tätigkeit an einer Ausgangskasse (check-out)

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.02.2012 - 5 Sa 30/11
    Die Kassenzulage nach § 2.8 ETV Einzelhandel MV ist eine Funktionszulage (BAG 27. Oktober 2010 - 10 AZR 361/09 - DB 2011, 768).
  • BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 293/08

    Funktionszulage bei Teilzeitbeschäftigung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.02.2012 - 5 Sa 30/11
    Dennoch gelten die Überlegungen des Bundesarbeitsgerichts zur Einordnung der Kassenzulage als Funktionszulage, die es anlässlich zweier Fälle aus dem Tarifgebiet Sachsen-Anhalt angestellt hatte (BAG 18. März 2009 - 10 AZR 338/08 - AP Nr. 20 zu § 4 TzBfG = ZTR 2009, 491; BAG 18. März 2009 - 10 AZR 293/08 - AP Nr. 19 zu § 4 TzBfG), auch für das hiesige Tarifgebiet.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.02.2012 - 5 Sa 28/11

    Anspruch auf Zahlung einer Kassenzulage nach § 2.8 ETV Einzelhandel

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.02.2012 - 5 Sa 30/11
    Parallelentscheidung zur Entscheidung des Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern vom 21.02.2012 (5 Sa 28/11), die vollständig dokumentiert ist.
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